Fachschule Heilpädagogik in Teilzeit (berufsbegleitend)

Du möchtest Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Beeinträchtigung im Alltag unterstützen und sie fördern? In der berufsbegleitenden Fachschule Heilpädagogik kannst du dich in Teilzeit, neben der Ausübung deines Jobs, weiterqualifizieren. Du lernst, wie du durch neue Erziehungs- und Bildungsangebote für dafür sorgen kannst, dass Chancengleichheit wirklich für alle gilt. Weiterhin kannst du die Fachhochschulreife mit dem Abschluss “Bachelor Professional in Sozialwesen” erlangen.

Kurzbeschreibung

Staatlich anerkannte Heilpädagog*innen verfügen über ein breites Spektrum wissenschaftlich begründeter Handlungsansätze, um Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Beeinträchtigungen in ihrer Entwicklung zu fördern und ihre Chancengleichheit im Sinne des Bundesteilhabegesetzes zu verbessern. Sie können Methoden und Techniken anwenden, die als Grundlage dienen, um Erziehungs- und Bildungsangebote zu entwickeln, durchzuführen, zu reflektieren und zu evaluieren.
Gemeinsam in einem interdiszipliniären Team sind sie in der Lage, gezielt Veränderungsprozesse zu initiieren und sich dabei grundlegend an den Stärken und Ressourcen der Klientel zu orientieren.

Staatlich anerkannte Heilpädagog*innen wenden unterschiedliche Methoden und Techniken an, um komplexe Aufgabenprofile zu bewältigen. Daher werden in der Weiterbilung verschiedene Verfahren entwickelt, wie musisch-kreative Verfahren, bewegungs- und körperorientierte Verfahren, heilpädagogische Entwicklungsbegleitung, heilpädagogische Spieltherapie, Beratung, Diagnostik, Fallarbeit und Projektarbeit etc. Die Weiterbilung zum/zur staatlich anerkannten Heilpädagog*in ist dem Deutschen Qualifikationsrahmen Niveau 6 zuzuordnen (DQR6-Niveau).

(Text verändert nach: Niedersächs. Kultusministerium, 2017, Rahmenrichtlinien für die berufsbezogenen Lernbereiche -Theorie- und -Heilpädagogisches Handeln- in der Fachschule Heilpädagogik, S. 4)

In die Fachschule Heilpädagogik kann aufgenommen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

Aufnahmevoraussetzungen:

  • Staatlich anerkannte Erzieher*in
    oder
  • Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger*in
    oder
  • Hochschulabschluss im pädagogischen Bereich
    oder
  • Im Einzelfall Ergotherapeut*innen/Gesundheits- Krankenpfleger*innen
    und
    Eine mindestens einjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit in sozial- oder heilpädagogischen Einrichtungen.


Die geforderte Berufstätigkeit kann auch während der Teilzeitausbildung erbracht werden.

Fächer des Berufsübergreifenden Lernbereichs:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Politik
  • Religion

Module des berufsbezogenen Lernbereichs -Theorie:

  • Heilpädagogische ProfessionInklusion und Teilhabe
  • Organisationsentwicklung und Leitung
  • Heilpädagogische Analyse von Entwicklungsbedingungen I

  • Heilpädagogische Analyse von Entwicklungsbedingungen II
  • Optionale Lernangebote

Module des berufsbezogenen Lernbereichs:

  • Heilpädagogische Diagnostik und Beratung I

  • Heilpädagogische Diagnostik und Beratung II
  • Heilpädagogische Gestaltung von Bildungsprozessen I
  • Heilpädagogische Gestaltung von Bildungsprozessen II
  • Optionale Lernangebote

Die Ausbildung dauert 2,5 Schuljahre und ist berufsbegleitend

Ausbildung am Lernort Schule:

Einen Tag pro Woche
freitags 07:55 -14:55 Uhr
Zwei Nachmittage/Abende pro Woche
montags 15:05 Uhr – 19:55 Uhr
donnerstags 15:05 Uhr – 19:55 Uhr

Ausbildung am Lernort Praxis:

Der Unterricht im berufsbezogenen Lernbereich – Heilpädagogisches Handeln (Diagnostik und Beratung; Gestaltung von Bildungsprozessen) schließt angeleitete Anwendung und Übungen in der heilpädagogischen Praxis mit ein. Eine Anstellung im heilpädagogischen Tätigkeitsbereich während der Weiterbildung ist daher verpflichtend.

Abschluss:

Staatlich anerkannte Heilpädagogin/Staatlich anerkannter Heilpädagoge
Zusätzlich erhalten alle Absolvent*innen der Weiterbildung den
“Bachelor Professional in Sozialwesen”

Perspektiven:

Durch die Ausbildung erhalten sie eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium jeder Fachrichtung an jeder Hochschule bzw. Universität nach §18 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 des NHG.


Zukünftige Tätigkeitsfelder können sein:

  • heilpädagogische oder integrative Kindergärten
  • Förderschulen oder auch Regelschulen mit Inklusionsklassen
  • Tagesbildungsstätten und Tagesförderstätten
  • heilpädagogische Zentren
  • (eigene) heilpädagogische Praxis/Praxen
  • Frühförderstellen
  • Familienberatungsstellen


Mit der Weiterbildung sind auch leitende Funktionen möglich.

Online Anmeldung


Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an:
Berufsbildenden Schulen Walsrode
Am Bahnhof 80
29664 Walsrode

Ansprechpartner*innen

Loges, Katharina
Ahlbrecht, Marie
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