Berufsfachschule Fahrzeugtechnik
Die einjährige Berufsfachschule Fahrzeugtechnik hat die berufliche Grundbildung im Berufsfeld Fahrzeugtechnik zum Ziel.
Allgemein
Die einjährige Berufsfachschule Fahrzeugtechnik hat die berufliche Grundbildung im Berufsfeld Fahrzeugtechnik zum Ziel.
Innerhalb eines Schuljahres werden die fachpraktischen und fachtheoretischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen der Grundbildung im Berufsfeld Fahrzeugtechnik vermittelt. Bei Anerkennung durch einen Ausbildungsbetrieb kann im Anschluss in das 2.Ausbildungsjahr einer Berufsausbildung wechseln.
Zielsetzung
Sie vermittelt den Schülerinnen und Schülern neben der Erweiterung und Vertiefung der Allgemeinbildung die Kompetenzen, die es ihnen ermöglichen, in das zweite Jahr einer dualen Berufsausbildung verschiedener fahrzeugtechnischer Berufe einzutreten. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen.
Der Schulbesuch dauert ein Jahr.
Aufnahmebedingungen
In die Berufsfachschule Fahrzeugtechnik kann aufgenommen werden, wer einen Hauptschulabschluss oder einen Realschulabschluss hat.
Darüber hinaus setzen wir von allen Bewerbern und Bewerberinnen Motivation, Engagement und das soziale Verhalten voraus, das zu einem erfolgreichen Abschluss der Berufsfachschule führt.
Berufsschulunterricht
Unterricht
Der Unterricht umfasst insgesamt 36 Wochenstunden. Davon
9 Wochenstunden allgemeinbildenden Unterricht in den Fächern
Deutsch/Kommunikation (2), Englisch (2), Politik (2), Sport (2), Religion (1) und
9 Wochenstunden Fachtheorie mit den Lernfeldern
Warten und Pflegen von Fahrzeugen und Systemen (2),
Demontieren, Instandsetzen und Montieren von fahrzeugtechnischen Systemen und Baugruppen (2),
Prüfen und Instandsetzen elektrischer und elektronischer Systeme (2),
Prüfen und Instandsetzen von Steuerungs- und Regelungssystemen (2)
und einer Wochenstunde lernfeldübergreifender Fachtheorie sowie
18 Wochenstunden Fachpraxis mit den Lernfeldern
Warten und Pflegen von Fahrzeugen und Systemen,
Demontieren, Instandsetzen und Montieren von fahrzeugtechnischen Systemen und Baugruppen,
Prüfen und Instandsetzen elektrischer und elektronischer Systeme,
Prüfen und Instandsetzen von Steuerungs- und Regelungssystemen.
Während des Bildungsganges wird ein vierwöchiges Betriebspraktikum durchgeführt.
Nutze die Möglichkeit, dich noch vor der Ausbildungszeit auf die Unterrichtsinhalte vorzubereiten und gelernte Kenntnisse und Fertigkeiten aufzufrischen. Dann hast du es im laufenden Schuljahr einfacher. Unter folgendem Link finden sich dazu Informationen: Unterrichtsinhalte
Abschlüsse und Berechtigungen
Am Ende des Schuljahres wird eine schriftliche Prüfung im beruflichen Lernbereich - Fachtheorie- geschrieben und eine praktische Prüfung im berufsbezogenen Lernbereich – Fachpraxis- durchgeführt.
Der erfolgreiche Schulbesuch kann als erstes berufliches Ausbildungsjahr auf die Zeit der betrieblichen Ausbildung in einigen Metallberufen angerechnet werden.
Ein Übergang in die Klasse II einer zweijährigen Berufsfachschule, die den "Sekundarabschluss I - Realschulabschluss -" oder den "Erweiterten Sekundarabschluss I" verleiht, ist für Hauptschüler möglich, wenn der Abschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,0 erreicht wird.
Ausbildungsförderung
Der Schulbesuch kann nach dem BAföG gefördert werden, wenn die Schülerin bzw. der Schüler notwendigerweise nicht bei seinen Eltern wohnt. Auskünfte und Anträge sind erhältlich vom Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises,
in dem die Eltern der Bewerberin/des Bewerbers ihren Wohnsitz haben. Es besteht jedoch Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler ohne Realschulabschluss.
Sonstiges & Links
Anmeldung und Kontakt
Spätestens bei einem Eintritt in die Schulform wird ein Nachweis über die Berufstauglichkeit durch ärztliche Untersuchung gem. § 57 des Niedersächsischen Schulgesetzes benötigt. Für Jugendliche unter 18 Jahre: Nachweis der Erstuntersuchung gem. § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz.
(Erstuntersuchungsberechtigungsscheine hierfür sind beim Ordnungsamt der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde erhältlich.)
Die erforderlichen Zeugnisse, die erst nach der Anmeldung ausgehändigt werden, sind unaufgefordert sofort nach Erhalt bzw. spätestens am Aufnahmetag einzureichen.
Online Anmeldung und weitere Informationen:
Hier
Weitere Informationen und Links
Berufliche Grundbildung in Niedersachsen neu geordnet / Beitrag von der IHK Stade