Fachschule Sozialpädagogik
Die Fachschule - Sozialpädagogik - soll den Schülerinnen und Schülern die Befähigung vermitteln in sozialpädagogischen Einrichtungen als Erzieherin/Erzieher selbstständig und verantwortlich tätig zu sein. Darüber hinaus wird mit dem Erwerb des Abschlusszeugnisses die Fachhochschulreife und damit die Studierfähigkeit erworben. Der Schulbesuch dauert zwei Jahre und schließt mit einer Prüfung ab.
Ziele
Die Fachschule - Sozialpädagogik - soll den Schülerinnen und Schülern die Befähigung vermitteln in sozialpädagogischen Einrichtungen als Erzieherin und Erzieher selbstständig und verantwortlich tätig zu sein. Darüber hinaus wird mit dem Erwerb des Abschlusszeugnisses die Fachhochschulreife und damit die Studierfähigkeit erworben. Der Schulbesuch dauert zwei Jahre und schließt mit einer Prüfung ab.
Ausbildungsinhalte
Zahl der Gesamtwochenstunden | |
Berufsübergreifender Lernbereich | 16 |
mit den Fächern
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Berufsbezogener Lernbereich - Theorie - | 42 |
Klasse 1 mit den Modulen
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Klasse 2 mit den Modulen
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Berufsbezogener Lernbereich - Praxis - | |
Durchführung der praktischen Ausbildung Während des Bildungsganges wird zusätzlich die praktische Ausbildung von insgesamt 600 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene durchgeführt. Die praktische Ausbildung erfolgt in zwei Tätigkeitsbereichen mit Menschen in verschiedenen Altersstufen (0 bis 3, 3 bis 6, 6 bis 10, 10 bis 14, 14 bis 21, über 21). Der Umfang in einem Tätigkeitsbereich beträgt mindestens 180 Zeitstunden. Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung regelt die Schule. Die praktische Ausbildung wird als Tagespraxis an 2 Tagen die Woche und zusätzliche kurze Praxisblöcke durchgeführt. |
Aufnahmevoraussetzungen
In die Fachschule - Sozialpädagogik - kann aufgenommen werden, wer
- die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/ Staatlich geprüfter Sozialassistent“ mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik besitzt und
im Abschlusszeugnis mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich – Theorie - und im berufsbezogenen Lernbereich – Praxis - erreicht hat,
- eine gleichwertige, für die Fachrichtung einschlägige Berufsausbildung aufweist oder
- nach dem Erwerb der Berufsbezeichnung nach Nummer 1 eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit ausgeübt oder
- die Klasse 12 der Fachoberschule - Gesundheit und Soziales - in dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erfolgreich besucht hat, wenn die aufnehmende Fachschule feststellt, dass der erreichte Bildungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt.
- Oder den erfolgreichen Besuch des Beruflichen Gymnasiums – Gesundheit und Soziales – mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik oder einen pädagogischen Hochschulabschluss und
mit dem Profilfach Praxis, einem Betriebspraktikum oder einem Praktikum einen von der Schule oder Hochschule begleiteten Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden in sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern oder
- eine mindestens einjährige für die Fachrichtung einschlägige Vollzeittätigkeit nachweist.
Bedingungen für die Durchführung der Ausbildung sind die persönliche Zuverlässigkeit und die gesundheitliche Eignung.
Abschlüsse
Am Ende der Schulbesuchszeit wird eine Abschlussprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil, einer praktischen und ggf. einer mündlichen Prüfung.Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung
"Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher"
zu führen.
Außerdem wird mit dem Bestehen der Abschlussprüfung die
Fachhochschulreife
verliehen.
Kosten
Kosten des Schulbesuches und Ausbildungsförderung
Der Schulbesuch kann grundsätzlich nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gefördert werden. Auskünfte und Anträge sind erhältlich vom Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises, in dem die Eltern der Bewerberin/des Bewerbers ihren Wohnsitz haben. Die Fahrtkosten zur Schule und zu den Praktikumstellen sind selbst zu tragen.
Anmeldung
Für die Anmeldung wird eine beglaubigte Abschrift oder Ablichtung des Zeugnisses über den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - und des Versetzungszeugnisses der Berufsfachschule -Sozialassistentin/Sozialassistent- Klasse I bzw. des Abschlusszeugnisses der Berufsfachschule – Sozialassistentin/Sozialassistent- Klasse II, sowie ein Lebenslauf mit Foto benötigt.
Die erforderlichen Zeugnisse, die erst nach der Anmeldung ausgehändigt werden, sind unaufgefordert sofort nach dem Erhalt bzw. spätestens am Aufnahmetag einzureichen.
Online Anmeldung und weitere Informationen: Hier