Berufsfachschule Bewegungspädagogik
Die zweijährige Berufsfachschule Bewegungspädagogik vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine berufliche Erstausbildung, die ihnen Einsatzmöglichkeiten in Unternehmen verschiedener Leistungsträger im Sport-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich bietet. Bewegungspädagoginnen und Bewegungspädagogen gestalten selbstständig und eigenverantwortlich Bewegungsangebote in den Bereichen Sport, Bewegung, Gymnastik, Fitness, Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation.
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung gliedert sich in einen berufsübergreifenden Lernbereich mit den Fächern Deutsch/Kommunikation, Fremdsprache/Kommunikation, Politik, Mathematik, Religion und Sport/Gesundheitsförderung, sowie den berufsbezogenen Lernbereich in fünf Modulen und die praktische Ausbildung.
Zu den Modulen gehören:
- Bewegungspädagogik in Theorie und Praxis
- Sportmedizinische Grundlagen
- Bewegung in Prävention und Rehabilitation
- Funktionelle und kreative Bewegungsbildung
- Differenzierungsbereich/ Optionales Lernangebot
Aufnahmevoraussetzungen
In der Berufsfachschule Bewegungspädagogik kann aufgenommen werden:
- Wer als schulische Voraussetzung mindestens den Realschulabschluss (Sekundarabschluss I) oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt und eine
- hohe sportliche Affinität und Freude an Bewegung mitbringt: nach Möglichkeit nachgewiesen durch eine Mitgliedschaft in einem Sportverein (des LSB/NTB).
Zusätzliche Aufnahmevoraussetzungen:
- Erweitertes Führungszeugnis
- Gesundheitliche Eignung (Gesundheitszeugnis)
- Zu Beginn der praktischen Ausbildung ein Ausbildungsplatz in einem geeigneten Unternehmen im Sport-, Freizeit- oder Gesundheitsbereich
Abschluss
Die Ausbildung schließt mit schriftlichen und praktischen Prüfungen ab.
Mit Bestehen der Prüfungen erhalten die Schülerinnen und Schüler den Berufsabschluss
- Staatlich geprüfte Bewegungspädagogin/ Sport- und Gymnastiklehrerin
- Staatlich geprüfter Bewegungspädagoge/ Sport- und Gymnastiklehrer
Darüber hinaus wird mit dem Erwerb des Abschlusszeugnisses der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben.
Außerdem wird mit dem Bestehen der Abschlussprüfung die Aufnahmevoraussetzung für den Besuch der Fachschule - Sozialpädagogik- mit dem Ausbildungsziel 'Staatlich anerkannter Erzieher / staatlich anerkannte Erzieherin' erfüllt, wenn im Abschlusszeugnis mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich - Theorie- und im berufsbezogenen Lernbereich - Praxis- erreicht sind.
Kosten und Förderung
Der Besuch der Berufsfachschule Bewegungspädagogik wird durch das Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt. Auskünfte und Anträge sind erhältlich vom Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises, in welchem die Eltern der Bewerberin/des Bewerbers ihren Wohnsitz haben.
Die Fahrtkosten zur Schule oder zu den Einrichtungen sind selbst zu tragen.
In der Klassen werden Apple iPads eingesetzt, die selbst berschafft oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeliehen werden können.
Anmeldung
Benötigt wird ein Lebenslauf in tabellarischer Form, eine beglaubigte Abschrift oder Ablichtung des/der Zeugnisses/Zeugnisse als Nachweis über die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen.
Die erforderlichen Zeugnisse, die erst nach der Anmeldung ausgehändigt werden, sind unaufgefordert sofort nach Erhalt oder spätestens zum Aufnahmetag einzureichen.
Eine Anmeldung ist online möglich: Online Anmeldung