Du interessierst dich für Ernährung, Hauswirtschaft und die Pflege von Menschen? Die Berufsfachschule für Ernährung, Hauswirtschaft und Pflege bereitet dich darauf vor, in diesen Bereichen zu arbeiten. Hier lernst du alles über Ernährung, effiziente Haushaltsführung und professionelle Pflege.
Kurzbeschreibung
Die Klasse 2 der zweijährigen Berufsfachschule -Ernährung, Hauswirtschaft und Pflege ermöglicht neben der Erweiterung der Allgemeinbildung und der Vertiefung der beruflichen Grundbildung in der Versorgung und Betreuung von Menschen den Erwerb des Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss oder des Erweiterten Sekundarabschlusses I.
Aufnahmevoraussetzung:
Bewerber*innen müssen eine einjährige Berufsfachschule erfolgreich abgeschlossen und im Abschlusszeugnis der Berufsfachschule einen Notendurchschnitt von 3,0 haben.
Zusätzliche Aufnahmevoraussetzung:
Sie sollten Lernbereitschaft, Teamfähigkeit, Kritikfähigkeit, Konfliktfähigkeit und Zuverlässigkeit mitbringen.
Die erforderlichen Zeugnisse, die erst nach der Anmeldung ausgehändigt werden, sind unaufgefordert sofort nach Erhalt bzw. spätestens am Aufnahmetag einzureichen.
Der Unterricht gliedert sich in den berufsübergreifenden Lernbereich und den berufsbezogenen Lernbereich.
Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern | Berufsbezogener Lernbereich in Theorie mit den Lernfeldern |
Deutsch / Kommunikation | Personen verpflegen |
Englisch / Kommunikation | Wirtschaftsdienste organisieren |
Mathematik | Tagesgestaltung unterstützen |
Politik | Projekte planen, durchführen und auswerten |
Sport | |
Religion |
Der Unterricht in der Klasse 2 der zweijährigen Berufsfachschule -Ernährung, Hauswirtschaft und Pflege wird in Vollzeitform durchgeführt.
Während des Schulbesuchs kann zusätzlich ein Praktikum in Betrieben und Einrichtungen im Zeitumfang von einem Tag pro Woche durchgeführt werden.
Am Ende des Schuljahres wird eine schriftliche Prüfung im berufsbezogenen Lernbereich und im Fach Deutsch/Kommunikation oder Englisch/Kommunikation sowie ggf. eine mündliche Prüfung durchgeführt.
Über mögliche Kosten für Lernmittel (z.B. Schulbücher) wird am Beginn des Schuljahres informiert.
Der Schulbesuch kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden, wenn die Schülerin bzw. der Schüler notwendigerweise nicht bei ihren bzw. seinen Eltern wohnt.
Auskünfte und Anträge sind erhältlich beim Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises, in dem die Eltern der Bewerberin bzw. des Bewerbers ihren Wohnsitz haben.
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Schüler*innen den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss bzw. den Erweiterten Sekundarabschluss I, wenn die geforderten Leistungen nachgewiesen werden.
Der Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I berechtigt u. a. zum Besuch des Beruflichen Gymnasiums , an dem die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erworben werden kann.